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Stiftergemeinschaft

Die Stiftergemeinschaft Ihrer Sparkasse Mittelthüringen

Gemeinsam sind wir allem gewachsen – Wir packen mit an.

Unter dem Motto wurde bereits im Jahr 1992 die erste der drei Sparkassenstiftungen für unsere Region gegründet.

Heute haben die Stiftungen ein Kapitalstock von rund 30 Mio. Euro und konnten bereits über 6 Mio. Euro an Menschen und Vereine ausschütten. So leben wir gemeinsam regionale Verantwortung.

Unseren Erfahrungsschatz im Bereich gesellschaftliches Engagement geben wir mit der Gründung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen an Sie, an unsere Kunden und Freunde weiter.

Die demografische Entwicklung und die allgemeinen Sparmaßnahmen führen zu weiteren finanziellen Einschnitten in den Bereichen Kunst, Soziales und Sport – bürgerliches Engagement und private Initiative sind mehr denn je gefragt.

Die Sparkasse Mittelthüringen möchte dazu mit der Initiierung der Gemeinschaftsstiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen“ Impulse setzen.

Das nachhaltige Engagement in der Mitte Thüringens soll weiterwachsen und gestärkt werden.

Schreiben Sie als Stifter Ihre Biografie fort und fördern Sie mit uns, was Ihnen am Herzen liegt. Die Empfänger werden es Ihnen danken.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Sie haben Ihre Sparkasse Mittelthüringen als vertrauenswürdigen Stifter an Ihrer Seite.
  • Sie können sich schnell und unbürokratisch stifterisch engagieren.
  • Sie bestimmen den Zweck, der mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds gefördert wird.
  • Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds bleibt in der Stiftung dauerhaft erhalten, oder wird für einen zeitlichen Rahmen eingesetzt.
  • Der Stiftungsfonds kann nach Ihnen benannt sein.
  • Sie haben eine elegante Alternative im Bereich der Nachlassregelung.
  • Sie verstetigen Ihre gegebenenfalls bereits vorhandene, gemeinnützige Spendenpraxis.
  • Sie übertragen steuerneutral einen Teil Ihres Vermögens (keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer).
  • Bei Stiftungszuwendungen zu Lebzeiten kommen Sie in den Genuss weitreichender steuerlicher Vorteile.
Errichtete Stiftungen

Errichtete Stiftungen

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen bietet Ihnen eine ideale Basis für Ihre stifterisches Engagement.

Gemeinsam Gutes tun (Allgemeines Stiftungsvermögen)

Durch dieses Stiftungsvermögen werden jährlich wechselnde gemeinnützige Einrichtungen in der Region Mittelthüringen unterstützt.

Ihr Stiftungsfonds!

Durch Ihren Stiftungsfonds können Sie Ihren eigenen ganz persönlichen Stiftungszweck bestimmen. Seien Sie dabei!

Häufige Fragen

Unsere Antworten auf häufige Fragen

Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?

Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihren Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrem Stiftungsfonds wird man sich an Sie erinnern. Sie bleiben in bester Erinnerung, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann der Stiftungsfonds den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.

Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, austauschen?

Ja, auch hier zeigt sich der Vorteil der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen: Sie gewährt Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. Wenn Sie sich zu Beginn für die Förderung junger Menschen in unserer Region entscheiden, können Sie jederzeit auf die Förderung älterer Menschen oder auf die Förderung der Wissenschaft und Forschung umschwenken. Sie können aber ebenso den Fokus auf den Denkmal- oder Naturschutz legen. Ihr Stiftungsfonds kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren gegebenenfalls geänderten Lebensumständen anpassen.

Was muss ich tun, um einen Stiftungsfonds einzurichten?

Es war noch nie so einfach, sich stifterisch zu engagieren. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Das war das Ziel, das wir mit der Gründung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen erreichen wollten – und erreicht haben. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds erfolgt über die sogenannte Zustiftungsvereinbarung, die Sie gemeinsam mit Ihrem Kundenberater besprechen.

Ist die Verwaltung meines Stiftungsfonds aufwändig? Was muss ich tun?

Die Verwaltung eines Stiftungsfonds innerhalb der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen ist durchaus aufwändig. Sie erfordert in erster Linie steuerrechtliches Know-how sowie eine spezielle Managementsoftware. Aber damit werden Sie nicht belastet. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen kümmert sich um alles, so dass Sie sich auf die schönen Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können.

Wenn Sie möchten, können Sie sich aktiv einbringen, zum Beispiel mit der Organisation Ihrer Wahl konkrete Projekte entwickeln, die dann mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds gefördert werden. Oder Sie lassen sich vor Ort die positiven Wirkungen Ihrer Förderung zeigen. Überdies können Sie der Einrichtung, die Sie unterstützen möchten, einmal im Jahr persönlich den Scheck überreichen. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Bekomme ich regelmäßig einen Bericht über meinen Stiftungsfonds?

Ja, die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Erträge unterrichtet.

Wie hoch muss das Kapital sein, damit ich mit meinem Stiftungsfonds starten kann?

Der Sparkasse Mittelthüringen ist es wichtig, den Zugang zum individuellen stifterischen Engagement so einfach wie möglich zu gestalten. Uns ist es wichtig, dass Sie Erfahrungen mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen im Allgemeinen, mit Ihrem Stiftungsfonds und Ihren guten Taten im Besonderen sammeln können. Aus diesem Grund ist es möglich, bereits ab 20.000 Euro einen eigenen Stiftungsfonds einzurichten. Allgemeine Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen der Stiftung erhöhen, sind natürlich auch mit kleineren Beträgen möglich.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt – auch die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern. Die Erträge, die die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelthüringen – und somit auch Ihr Stiftungsfonds – alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit.

Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen. Fragen Sie hierzu Ihren Kundenberater.

Unternehmen, die einen Stiftungsfonds einrichten möchten, gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vorteile. Fragen Sie bitte hierzu auch Ihren Kundenberater.

Kann ich meinen Stiftungsfonds auch als meinen "Wunscherben" testamentarisch bedenken?

Ein großer Vorteil Ihres Stiftungsfonds ist es, dass Sie zu seinen Gunsten Ihren Nachlass individuell regeln können. Mit dieser Art der Nachlassregelung, für die sich immer mehr Menschen entscheiden, bewahren Sie Ihr Vermögen über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg; eine attraktive Vorstellung, ist doch auch das zu Lebzeiten erarbeitete und ersparte Vermögen ein Lebenswerk, das in Ihrem Stiftungsfonds nachhaltig Gutes bewirkt – in Ihrem Namen.

Aber: Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht können damit nicht umgangen werden.

Ansprechpartner

Gemeinsam mehr erreichen

Ihr Ansprechpartner in der Region

René Röthlich
Zertifizierter Stiftungsmanager
(Frankfurt School of Finance & Management)

Telefon:     0361 545-15140

Mail:             rene.roethlich@sparkasse-mittelthueringen.de

 

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