Ob Haus oder Wohnung – der Kauf einer Immobilie ist eine wichtige Entscheidung. Die Sparkasse steht als zuverlässige Partnerin an Ihrer Seite. Von der Immobiliensuche bis zur Finanzierung gibt es bei jedem Schritt die passende Unterstützung auf dem Weg in das neue Zuhause.
Starten Sie Ihr Bauprojekt mit einem guten Gefühl. Ihre Sparkasse begleitet Sie von der Wahl des Grundstücks über die Planung bis hin zum Einzug. Für ein Zuhause, das genau zu Ihnen passt.
Erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum
Die Suche nach Ihre Traumimmobilie beginnt mit wenigen Klicks. Sagen Sie uns, was Ihnen wichtig ist - und wir starten die Suche für Sie. Unverbindlich und kostenfrei.
Ihr Leben verändert sich – und damit auch die Wünsche und Ansprüche an die eigenen vier Wände. Mit einer Modernisierung gestalten Sie Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen und passen es an Ihre Bedürfnisse an. Ihre Sparkasse unterstützt Sie bei den unterschiedlichsten Vorhaben.
Eigentümerinnen und Eigentümer verschönern und verbessern ihr Haus oder ihre Wohnung aus verschiedenen Gründen. Ein neuer Wintergarten für mehr Gemütlichkeit oder eine Wärmepumpe als zukunfts-orientierte Heizungsart. Erhöhen Sie Ihren Wohnkomfort und Ihre Lebensqualität.
Eine passende Finanzierung ist der Schlüssel zu Ihrem Traumhaus – sei es durch einen Kredit oder Bauspar-Vertrag. Finden Sie die beste Lösung – basierend auf Ihrem Eigenkapital, Einkommen und Budget. Ihre Sparkasse unterstützt Sie dabei.
Mit dem Baufinanzierungs-Rechner prüfen Sie online, wie Ihre Finanzierung aussehen kann. Sie erhalten eine finanzielle Planungs-Grundlage – für Neubau, Kauf, Modernisierung oder Anschluss-Finanzierung:
Die Höhe Ihres Darlehens basiert auf den Gesamtkosten Ihrer Immobilie. Ihr Eigenkapital wird davon abgezogen. Eine längere Laufzeit sorgt für Planungs-Sicherheit, weil die monatliche Rate feststeht. Das erleichtert die Übersicht über Ihre Finanzen. Kürzere Laufzeiten können von Vorteil sein, weil sie oft zu geringeren Zins führen.
Der Verkauf einer Immobilie erfordert Fachwissen, Marktkenntnis und zuverlässige Unterstützung. Ihre Sparkasse bietet individuelle Lösungen und umfassende Services, damit der Verkauf einfach, sicher und erfolgreich abläuft.
Verkaufen Sie Ihre Immobilie unter besten Voraussetzungen. Profitieren Sie von Erfahrung, regionaler Expertise und einer breiten Vermarktung – durch Deutschlands größtem Maklerverbund für Wohn-Immobilien. Erhalten Sie in jeder Phase des Verkaufs kompetente Unterstützung.
Seriosität, Sicherheit und Marktkenntnis sind beim Verkauf einer Immobilie unverzichtbar. Die Sparkasse setzt sich mit jahrzehntelanger Erfahrung leidenschaftlich für Immobilien ein. Unsere Kundinnen und Kunden sowie unabhängige Studien bestätigen den hohen Qualitätsstandard.
In einem Zwangsversteigerungsverfahren sind einige Besonderheiten zu beachten. Die wichtigsten erfahren Sie hier.
Klären Sie Ihre Finanzierung vor dem Zwangsversteigerungsverfahren:
Bevor Sie als Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren auftreten, sollten Sie mit Ihrem Sparkassen-Berater über die Finanzierung des Objektes gesprochen haben. Wenn Sie bis zum Verteilungstermin das Meistgebot nicht bezahlen können, werden die Forderungen der Gläubiger, die diese etwa aus dem Erlös der Versteigerung zu erwarten hätten, gegen den Ersteher geltend gemacht. Das heißt, es werden Sicherungshypotheken eingetragen und der Ersteher hat zusätzlich mit Vollstreckungsmaßnahmen zu Lasten seines persönlichen Vermögens zu rechnen.
Rechtliche Hintergründe:
Lesen Sie sich das Verkehrswertgutachten gründlich durch, denn Sie haben keinen Anspruch auf Gewährleistung wegen Sachmängeln. Weiterhin haben Sie keinen Anspruch auf eine vorherige Besichtigung Ihres Wunschobjektes und auch kein Rücktrittsrecht.
Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahren:
Der Ablauf des Verfahrens erfolgt nach strengen Regeln. Vor Beginn der mindestens 30 Minuten andauernden Bietzeit werden alle relevanten Informationen zum Verfahren verlesen. Nach dem Ende der Bietzeit wird das Meistgebot verkündet und im Regelfall der Zuschlag erteilt. Damit gehen Eigentum, Nutzen und Lasten sowie alle bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse auf den Ersteher über.
Identitätsnachweis und Sicherheitsleistung:
Wenn Sie mitbieten wollen, müssen Sie zunächst einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen. Wollen Sie für einen Dritten bieten, verlangt das Gericht zusätzlich eine öffentlich beglaubigte Vollmacht.
Zudem sind zehn Prozent des Verkehrswerts bei Gericht als Sicherheit zu hinterlegen. Barsicherheiten sind nicht zulässig. Die Sicherheit ist zu erbringen durch:
Wenn Sie den Zuschlag erhalten habe:
Dann ist bis zum Verteilungstermin (ca. 8 Wochen nach dem Versteigerungstermin) der fällige Betrag – das Gebot, abzüglich der geleisteten Sicherheit und zuzüglich der Zinsen von 4 % p. a. – an die Gerichtskasse zu überweisen. Als Ersteher treten Sie ab Zuschlagerteilung in bestehende Miet- und Pachtverhältnisse ein. Bei befristeten Miet- und Pachtverträgen sind Sie grundsätzlich berechtigt, zum ersten zulässigen Termin unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfristen und des Mieterschutzes zu kündigen. Bei Wohnraum ist es jedoch aufgrund des gesetzlichen Mieterschutzes erforderlich, dass Sie ein berechtigtes Interesse (z. B. Eigenbedarf) nachweisen. Als Ersteher können Sie den bisherigen Eigentümer und die zu seinem Hausstand gehörenden Personen durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen. Hierfür erteilt das Amtsgericht auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses
Erwerbsnebenkosten:
Zu dem Meistgebot fallen noch nachfolgende Erwerbsnebenkosten an:
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