Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben – besonders im Alter. Richtig vorgesorgt können Sie einen Ruhestand genießen, der keine Wünsche offen lässt. Mit der passenden Strategie lässt sich dafür selbst im Zinstief vorsorgen.
Ihr Weg führt über drei Stufen, wenn Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft erhalten und auch Ihre Familie absichern möchten.
Nach heutigem Stand reicht die staatliche Rente nicht aus, um in Zukunft den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Die Altersvorsorge gliedert sich in drei Bereiche:
Gerade bei der privaten Altersvorsorge haben Sie eine Vielzahl an Möglichkeiten, für morgen vorzusorgen.
Um eine gute Basis für die Zukunft zu schaffen, empfiehlt sich ein Betrag von fünf bis zehn Prozent des Bruttogehalts. Auch kleinere Beträge können hilfreich sein. Wichtig ist vor allem, dass Sie regelmäßig etwas zurücklegen und möglichst früh damit beginnen.
Wenn Sie nach 2040 in Rente gehen, müssen Sie die komplette Rente (also 100 Prozent) versteuern. Bis dahin steigt der zu versteuernde Anteil Stück für Stück an.
Die eigene Immobilie ist eine beliebte Form der privaten Zukunftsplanung – gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Allerdings sollten Sie zu Beginn einer Finanzierung über ausreichend Eigenkapital verfügen – und nicht nur das Objekt, sondern auch die Konditionen detailliert betrachten. Am besten lassen Sie sich ausführlich beraten.
Für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klarheit und eine faire Beratung. Mit der Visitenkarte für Versicherungsvermittler stellt sich Ihnen Ihre Sparkasse daher in aller Ausführlichkeit vor und erfüllt somit die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationspflicht.
Die erste Stufe der Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rente, verschiedenen Versorgungswerken und aus der sogenannten Rürup-Rente mit steuerlichen Vorteilen für Selbstständige und Freiberufler.
Rentenzahlungen aus dieser Stufe dürfen zum Beispiel nicht übertragen, veräußert oder vererbt werden.
Mittelfristig unterliegen alle Vorsorgelösungen der ersten Stufe der vollen Besteuerung im Rentenalter. Die Beiträge hingegen wirken in der Sparphase als Sonderabzug steuermindernd.
Beispiel: Ein 40-Jähriger, der heute beispielsweise monatlich 3.000 Euro brutto verdient, erhält mit 67 Jahren in heutiger Kaufkraft eine Rente von 968 Euro in den alten Bundesländern (bei einer jährlichen Rentenanpassung von 1 % und einer Lohn- und Preissteigerung von 1,6 %). In den neuen Bundesländern fällt diese Rente mit 1.041 Euro monatlich etwas höher aus. Gegenüber dem heutigen Netto-Einkommen fehlen somit im Alter – je nach Familienstand – etwa zwischen 870 und 1.200 Euro monatlich! Hinzu kommt, dass von der geringen Rente dann noch Krankenversicherungsbeiträge und womöglich Steuern bezahlt werden müssen.
Gerade für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann eine Vorsorge auf Basis der Rürup-Rente existenziell wichtig sein. Andernfalls ist keine Grundversorgung im Alter analog der gesetzlichen Rente gesichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Sparkassen-BasisRente können steuermindernd abgesetzt werden. Im Jahr 2016 sind das 82 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 22.172 Euro (Ledige) bzw. 44.344 Euro (Verheiratete). Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 100 Prozent. Die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte unterliegen der gleichen Besteuerung wie gesetzliche Rentenzahlungen.
Beispiel: Musterkunde: Mann, geb. 01.01.1985, EK: 30.000 EUR, ledig, Beginn: 01.02.2016