Die deutschen Unternehmen und insbesondere der Mittelstand sind schwer von Corona betroffen. Jetzt ist gemeinsames, entschlossenes Handeln gefragt. Als Sparkasse stellen wir uns der Verantwortung, die wir für die Unternehmen in unserer Region haben.
Auf dieser Informationsseite zu Corona finden Sie aktuelle Hinweise zu unseren Unterstützungsangeboten und weitere wertvolle Links, die Sie für sich nutzen können. Aber das Wichtigste: Sprechen Sie mit uns! Wir unterstützen Sie in der aktuellen Situation.
Coronavirus:
Was ich als Sparkassen-Kunde jetzt wissen muss
Nachdem in Deutschland nahezu alle Geschäfte und Einrichtungen wieder ihre Pforten öffnen durften, wurden aufgrund steigender Infiziertenzahlen neue Beschränkungen beschlossen, die zu einem großen Teil verschiedene Unternehmen erneut einschränkt bzw. zur Schließung zwingt. Hygieneregeln, Kontaktbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen wurden angepasst bzw. verschärft. Um den Umsatzausfall zu kompensieren, hat die Regierung bereits ein umfangreiches Unterstützungs- und Konjunkturpaket beschlossen, welches große und kleine Unternehmen in dieser Notsituation finanziell helfen soll.
Öffnungszeiten unserer BeratungsCenter
Die aktuellen Öffnungszeiten unserer BeratungsCenter finden Sie ab sofort im Bereich Sparkasse vor Ort.
Kontaktfreies Bezahlen
Mit dem bargeldlosen Kassieren kommt Transparenz in Ihre Kasse. So wissen Sie immer, was Sie eingenommen haben.
Einstieg in den E-Commerce: Webseite und Online-Shop im günstigen Paket.
Finanzielle Unterstützung
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Neben vereinfachten Anträgen auf Steuerstundungen und der Beantragung von Kurzarbeitergeld bezieht sich dies nach heutigem Stand auf die Ausweitung bestehender Fördermittelprogramme, Bürgschafts- und Risikoübernahmen sowie nicht zurückzahlbarer Zuschüsse. Für Fragen zu Umfang und Details der Programme können Sie sich online auf den jeweiligen Anbieterseiten informieren oder Ihren Berater ansprechen.
Thüringer Schutzschirm für Unternehmen
Das Land Thüringen hat mit Unterstützung des Bundes im Zuge der aktuellen Situation einen umfangreichen Schutzschirm für Unternehmen und Gewerbetreibende aufgelegt.
Sparkassen-Liquiditätsdarlehen
Ab sofort stehen wir Ihnen mit unserem Sparkassen-Liquiditätsdarlehen zur Seite.
Die Überbrückungshilfe ist ein staatlicher Zuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen.
Für November 2020 bis Juni 2021 konnte bis zum 31.10.2021 die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Die Überbrückungshilfe III Plus gilt für die Monate Juli bis Dezember 2021. Eine Beantragung hierfür ist bis zum 31.03.2022 möglich. Für die Monate Januar bis Juni 2022 ist die Überbrückungshilfe IV vorgesehen. Diese kann bis 30.06.2022 beantragt werden.
Die Beantragung der Überbrückungshilfe erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.
Für Soloselbständige und Freiberufler gibt es im Rahmen der Überbrückungshilfen ein zusätzliches Förderprogramm: Die Neustarthilfe und die Neustarthilfe Plus. Für die Monate Januar 2021 bis Juni 2022 kann diese selber durch den Betroffenen beantragt werden. Die Antragsfristen sind denen der Überbrückungshilfen gleichgesetzt.
Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt mit einer höheren Risikoübernahme bei bestimmten Förderprogrammen, um dadurch die Kreditvergaben an Unternehmen zu erleichtern. Außerdem wird eine Ausweitung auf Großunternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 2 Mrd. € und Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. € ermöglicht.
Das Förderprogramm ist bis zum 30.04.2022 gültig.
Das Thüringer Finanzministerium unterstützt in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden von der Coronakrise betroffene Unternehmen, indem Steuererleichterungen für Unternehmen und Unternehmer möglich sind. Dies trifft auf Steuerzahlungen aus 2019, 2020 und sogar 2021 zu. Weitere Informationen erhalten Sie über Ihren Steuerberater oder direkt über das für Sie zuständige Finanzamt.
Handwerkskammer Erfurt | Mehr erfahren |
Industrie- und Handelskammer Erfurt | Mehr erfahren |
DEHOGA Thüringen | Mehr erfahren |
Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. | Mehr erfahren |
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | Mehr erfahren |
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft | Mehr erfahren |
Informationsseite des Bundesarbeitsministeriums zu Kurzarbeit | Mehr erfahren |
Bundesfinanzministerium | Mehr erfahren |
Thüringer Finanzministerium | Mehr erfahren |
So stellen sich Unternehmen für die Zukunft auf.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte: Die Regierung hat die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse beschlossen. Das gilt ab dem 24. April in Deutschland.
Die Corona-Pandemie zwingt viele Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle zu hinterfragen und harte Einschnitte vorzunehmen. Doch eine solche Restrukturierung birgt die Chance, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Worauf es dabei ankommt:
Raten- und Tilgungsaussetzungen
Seitens der Bundesregierung werden erhebliche Anstrengungen unternommen, die Folgen der Coronakrise abzumildern. Hierzu wurden bereits vielseitige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Als schnelle Unterstützung in der Coronakrise kann eine Raten- und Tilgungsaussetzung helfen. Gern nehmen wir für Sie eine Prüfung der Möglichkeiten vor.
Beantragen
Sie möchten sich zu einer Tilgungsaussetzung Ihres gewerblichen Darlehens bzw. Ihres Leasingvertrages informieren? Kontaktieren Sie Ihren Kundenberater. | Zu den Kontaktdaten |
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