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Coronavirus

Aktuelle Informationen für Unternehmen

Coronavirus

Aktuelle Informationen für Unternehmen

Das Coronavirus hinterlässt Spuren in der Weltwirtschaft. Welche Branchen es am härtesten trifft und was jetzt auf uns zukommt.

Allgemeine Informationen

Die deutschen Unternehmen und insbesondere der Mittelstand sind schwer von Corona betroffen. Jetzt ist gemeinsames, entschlossenes Handeln gefragt. Als Sparkasse stellen wir uns der Verantwortung, die wir für die Unternehmen in unserer Region haben.

Auf dieser Informationsseite zu Corona finden Sie aktuelle Hinweise zu unseren Unterstützungsangeboten und weitere wertvolle Links, die Sie für sich nutzen können. Aber das Wichtigste: Sprechen Sie mit uns! Wir unterstützen Sie in der aktuellen Situation.

Coronavirus:
Was ich als Sparkassen-Kunde jetzt wissen muss

Nachdem in Deutschland nahezu alle Geschäfte und Einrichtungen wieder ihre Pforten öffnen durften, wurden aufgrund steigender Infiziertenzahlen neue Beschränkungen beschlossen, die zu einem großen Teil verschiedene Unternehmen erneut einschränkt bzw. zur Schließung zwingt. Hygieneregeln, Kontaktbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen wurden angepasst bzw. verschärft. Um den Umsatzausfall zu kompensieren, hat die Regierung bereits ein umfangreiches Unterstützungs- und Konjunkturpaket beschlossen, welches große und kleine Unternehmen in dieser Notsituation finanziell helfen soll.

Öffnungszeiten unserer BeratungsCenter

Die aktuellen Öffnungszeiten unserer BeratungsCenter finden Sie ab sofort im Bereich Sparkasse vor Ort.

Kontaktfreies Bezahlen

Schluss mit dem Kleingeldzählen

Mit dem bargeldlosen Kassieren kommt Transparenz in Ihre Kasse. So wissen Sie immer, was Sie eingenommen haben.

Online verkaufen ist einfach

Einstieg in den E-Commerce: Webseite und Online-Shop im günstigen Paket.

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem  Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Neben vereinfachten Anträgen auf Steuerstundungen und der Beantragung  von Kurzarbeitergeld bezieht sich dies nach heutigem Stand auf die Ausweitung bestehender Fördermittelprogramme, Bürgschafts- und  Risikoübernahmen sowie nicht zurückzahlbarer Zuschüsse. Für Fragen zu Umfang und Details der Programme können Sie sich online auf den jeweiligen Anbieterseiten informieren oder Ihren Berater ansprechen.

Thüringer Schutzschirm für Unternehmen

Das Land Thüringen hat mit Unterstützung des Bundes im Zuge der aktuellen Situation einen umfangreichen Schutzschirm für Unternehmen und Gewerbetreibende aufgelegt.

Sparkassen-Liquiditätsdarlehen

Ab sofort stehen wir Ihnen mit unserem Sparkassen-Liquiditätsdarlehen zur Seite.

  • Absicherung durch Bürgschaftsbank Thüringen*
  • Gesamtlaufzeit von 6 Jahren
  • davon 1. Jahr tilgungsfrei
  • jederzeitige Sondertilgung
  • alternative Finanzierungslösungen möglich
 
*ab einem Finanzierungsbedarf von 31.250 Euro

Corona-Überbrückungshilfe III, III Plus und IV

Die Überbrückungshilfe ist ein staatlicher Zuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen.

Für November 2020 bis Juni 2021 konnte bis zum 31.10.2021 die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Die Überbrückungshilfe III Plus gilt für die Monate Juli bis Dezember 2021. Eine Beantragung hierfür ist bis zum 31.03.2022 möglich. Für die Monate Januar bis Juni 2022 ist die Überbrückungshilfe IV vorgesehen. Diese kann bis 30.06.2022 beantragt werden.

Die Beantragung der Überbrückungshilfe erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.

Für Soloselbständige und Freiberufler gibt es im Rahmen der Überbrückungshilfen ein zusätzliches Förderprogramm: Die Neustarthilfe und die Neustarthilfe Plus. Für die Monate Januar 2021 bis Juni  2022 kann diese selber durch den Betroffenen beantragt werden. Die Antragsfristen sind denen der Überbrückungshilfen gleichgesetzt.

KfW Coronahilfe

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt mit einer höheren Risikoübernahme bei bestimmten Förderprogrammen, um dadurch die Kreditvergaben an Unternehmen zu erleichtern. Außerdem wird eine Ausweitung auf Großunternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 2 Mrd. € und Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. € ermöglicht.

Das Förderprogramm ist bis zum 30.04.2022 gültig.

Raten- und Tilgungsaussetzungen

Seitens der Bundesregierung werden erhebliche Anstrengungen unternommen, die Folgen der Coronakrise abzumildern. Hierzu wurden bereits vielseitige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Als schnelle Unterstützung in der Coronakrise kann eine Raten- und Tilgungsaussetzung helfen. Gern nehmen wir für Sie eine Prüfung der Möglichkeiten vor.

Konsolidierungsfonds der Thüringer AufbaubankNeben den Zuschüssen können Unternehmen über den Thüringer Konsolidierungsfonds Darlehen bis zu 2 Mio. EUR beantragen. Hierbei sind Darlehen bis 50.000 EUR sogar zinslos zurückzuzahlen. Grundvoraussetzung für die Beanspruchung solcher Darlehen ist jedoch, dass das Unternehmen keine Bankfinanzierung mehr erhalten kann.

Kurzarbeitergeld

Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss.

Steuerliche Erleichterungen

Das Thüringer Finanzministerium unterstützt in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden von der Coronakrise betroffene Unternehmen, indem Steuererleichterungen für Unternehmen und Unternehmer möglich sind. Dies trifft auf Steuerzahlungen aus 2019, 2020 und sogar 2021 zu. Weitere Informationen erhalten Sie über Ihren Steuerberater oder direkt über das für Sie zuständige Finanzamt.

Sie haben Fragen

Zur Beantragung von Kredit- und Fördermitteln in der aktuellen Situation.

Weitere Ansprechpartner für Unternehmer und Selbstständige

Handwerkskammer Erfurt Mehr erfahren
Industrie- und Handelskammer Erfurt Mehr erfahren
DEHOGA Thüringen Mehr erfahren
Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. Mehr erfahren
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Mehr erfahren
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Mehr erfahren
Informationsseite des Bundesarbeitsministeriums zu Kurzarbeit Mehr erfahren
Bundesfinanzministerium Mehr erfahren
Thüringer Finanzministerium Mehr erfahren

 

Zukunft des Mittelstandes

So stellen sich Unternehmen für die Zukunft auf.

Neues Infektionsschutzgesetz: Änderungen bei Schul- und Ladenschließungen

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte: Die Regierung hat die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse beschlossen. Das gilt ab dem 24. April in Deutschland.

Gefragt wie nie: die Anpassungsfähigkeit des Mittelstands

Die Corona-Pandemie zwingt viele Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle zu hinterfragen und harte Einschnitte vorzunehmen. Doch eine solche Restrukturierung birgt die Chance, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Worauf es dabei ankommt:

Sprechen Sie mit uns.

Ihr Berater unterstützt Sie gern bei allem was jetzt wichtig ist.

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